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§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel

 

(1)   Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft:

 Ferienwohnung Nr. (siehe Auftragsbestätigung), Landesstr. 40, 5652 Dienten am Hochkönig, Austria.

 

Für max. 6 Personen inkl. Kinder je Wohnung

Es gilt die in der Anlage beigefügte Hausordnung.

Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt

 

(2) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert.

Bett- und Badwäsche sind im Preis nicht enthalten.

 

(3) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen kostenlos zu benutzen:  Stellplatz, Terasse, Sauna, Partyraum.

 

(4) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit Haustür-/Wohnungsschlüssel.

 

§ 2 Mietzeit, An- und Abreise

 

(1) Das Mietobjekt wird für die Zeit laut separater Auftragsbestätigung, an den Mieter vermietet.

(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 14.30 Uhr.

(3) Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr.

 

Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und den/die Schlüssel an den Vermieter/Verwalter auszuhändigen.

 

§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise

 

(1) Der Mietpreis wird dem Mieter schriftlich oder per e-Mail mitgeteilt. Die Kosten für Strom, Wasser, Heizung und Ortstaxe sind im Mietpreis enthalten.

 

(2) Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:

 

20% Anzahlung innerhalb 14 Tage nach Buchungsbestätigung. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu überweisen.

Die Buchung ist erst bei Zahlungseingang der Anzahlung verbindlich.

 

(3) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Die Anzahlung wird nicht erstattet.

 

(4) Mit Überweisung der Anzahlung werden die Allgemeinen Geschäftsbedinungen (kz. AGB) anerkannt. Die AGB können im Internet unter »www.ferienwohnung-dienten.at« eingesehen werden.

 

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

 

(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

 

Kündigung

-          bis 49 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises

-          bis 35 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises

-          bis 21 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises

-          bis 14 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises

-          ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100% des Mietpreises.

 

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

 

(2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.

(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

 

§5 Haftung und Pflichten des Mieters

 

(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

 

(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

 

(3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet.

(4) Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese befindet sich im Internet unter »www.ferienwohnung-dienten.at«

 

§6 Schriftform, Salvatorische Klausel

 

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Reglung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

Für den Fall, dass Sie mit einer Person, die nicht in Ihrem Land wohnt, den Vertrag schließen:

(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist Passau (Bayern).

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